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Schulordnung

Werte und Regeln der Eberhard-Ludwig-Schule

An der Eberhard-Ludwig-Schule kommen Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Schulkindbetreuung und Schulsozialarbeit, Hausmeister und Sekretärinnen, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Reinigungskräfte der Schule sowie Eltern und Besucher zusammen.
Die vorliegende Schulordnung ist eine Vereinbarung, die notwendig ist, um ein gutes Zusammenleben an unserer Schule zu fördern. Sie beinhaltet die für uns grundlegenden Werte und Regeln.

Die Schulordnung umfasst:   

  1. Grundsätzliches
  2. Unterricht
  3. Schulhaus, Schulgebäude und Schulweg
  4. Eltern                                          
  5. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

1. Grundsätzliches

An der Eberhard-Ludwig-Schule sollen sich alle am Schulleben Beteiligten wohl fühlen.
Voraussetzung hierfür ist der höfliche, respektvolle und gewaltfreie Umgang aller miteinander sowie die gegenseitige Unterstützung und Hilfe

  • Alle Menschen sind verschieden - wir respektieren diese Verschiedenheit und begegnen uns mit gegenseitiger Achtung.
  • Wir lösen unsere Konflikte gewaltfrei. Dazu gehört, dass wir keine körperlichen Auseinandersetzungen eingehen. Dazu gehört aber auch, dass wir auf sprachliche Aggressionen verzichten und keine Schimpfwörter gebrauchen.
  • Wir begrüßen uns bei Begegnungen im Schulhaus und begrüßen auch die Besucher der Schule.
  • Wir achten vor allem auf die Jüngeren und Schwächeren unter uns und treten für sie ein, wenn sie nicht respektvoll behandelt werden.
  • Wir unterstützen uns gegenseitig und helfen denen, die Hilfe benötigen.
  • Wir kleiden uns so, wie es an einer Schule angemessen ist. Aufreizende Kleidung und Jogginghosen sind unerwünscht.

2. Unterricht

  • Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Ab 7.45 Uhr können die Schülerinnen und Schüler das Haus über den unteren Eingang betreten und sich in den Klassenzimmern aufhalten. Die Schülerinnen und Schüler kommen pünktlich zum Unterricht.
  • Nach Beendigung des Unterrichts bzw. des Ganztages verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude.
  • Die Klassengemeinschaft ist dafür verantwortlich, dass die Zimmer ordentlich und sauber gehalten und verlassen werden.
  • Handys bleiben in der Schule und auf dem Schulgelände ausgeschaltet. Ausnahme ist der durch Lehrkräfte erlaubte Einsatz zu Unterrichtszwecken. Notwendige Telefonate können über das Sekretariat geführt werden.
  • Auf dem Schulgelände und in der Sporthalle trinken die Schülerinnen und Schüler nur Mineralwasser. Die Schule hat sich der „Gesunden Ernährung“ verpflichtet (Ausnahme: Feiern).
  • Nach Unterrichtsschluss werden alle Stühle aufgestuhlt (außer am Mittwoch), die Fenster werden geschlossen und das Licht gelöscht.
  • Jacken werden vor den Klassenzimmern an die Garderoben gehängt.
  • Während des Schulbetriebs sprechen wir deutsch.

3. Schulhaus – Schulgelände - Schulweg

  • Während der großen Pause halten sich alle Schülerinnen und Schüler im Schulhof auf. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Bei extremem Wetter entscheidet die Hofaufsicht gemeinsam mit der Schulleitung, ob die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude bleiben können.
  • Das Rauchen im Schulhaus und auf dem Schulgelände ist für alle am Schulleben Beteiligten verboten.
  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit und in der Pause kann nur ausnahmsweise und nach ausdrücklicher Genehmigung durch eine Lehrkraft gestattet werden.
  • Das Werfen von Schneebällen, Steinen und sonstigen gefährlichen Gegenständen muss auf dem gesamten Schulgelände unterbleiben. Dasselbe gilt für den Schulweg und an den Bushaltestellen.
  • Im Schulgebäude wird nicht gerannt und nicht auf dem Treppengeländer gerutscht.
  • Kaugummikauen ist im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und in der Sporthalle nicht erlaubt.
  • Baseballkappen, Mützen und Kapuzen werden aus Gründen des Respekts im Schulgebäude nicht getragen – Ausnahme ist das Kopftuch aus religiösen Gründen.
  • Die Toiletten werden so verlassen, dass sie von anderen in sauberem Zustand angetroffen werden.
  • Im Schulbus verhalten sich alle Kinder so, dass die Busfahrer nicht abgelenkt werden. Bei Missachtung kann die Schule gemeinsam mit dem Busunternehmen einen Ausschluss vom Transport androhen und verhängen.

4. Eltern

  • Eltern entschuldigen ihr Kind am ersten Fehltag mündlich oder schriftlich und ab dem dritten Fehltag immer schriftlich.
  • Bei Ausbruch ansteckender Krankheiten in der Familie sowie bei Befall mit Kopfläusen wird die Schulleitung sofort benachrichtigt.
  • Bei Krankheitsdauer von mehr als 10 Unterrichtstagen kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis verlangen. Bei auffällig häufigen oder lange andauernden Erkrankungen kann die Schulleitung die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses verlangen.
  • Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Beurlaubungen bis zu 2 Tagen können von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer erteilt werden.
  • Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind mit den notwendigen Unterrichtsmaterialien zur Schule kommt.
  • Eltern haften für Schäden, die von ihrem Kind verursacht werden. Dies gilt für Einrichtungsgegenstände, alle geliehenen Lernmittel, alle Bücher und sonstigen Materialien.

5. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Die Schulordnung ist für alle am Schulleben der Eberhard-Ludwig-Schule Beteiligten bindend. Wird die Schulordnung von Schülerinnen und Schülern nicht eingehalten und führen pädagogische Maßnahmen zu keiner Verhaltensänderung, kann die Schule nach §90 Schulgesetz Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen verhängen. Diese können vom Nachsitzen über Dienste bis hin zu Unterrichtsausschlüssen oder zum endgültigen Schulausschluss führen.

Ludwigsburg, im Januar 2018